Seit dem 01.01.2002 ist ein neues Teledienstegesetz in Kraft, das Betreiber von Websites verpflichtet, folgende Angaben auf ihren Homepages zu hinterlegen:
Zuständige Aufsichtsbehörde: -- Ärztekammer Schleswig-Holstein
Die. Berufsordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie auf der Website der KV- Schleswig-Holstein.
Zuständige Kassenärztliche Vereinigung: KV SH (www.kvsh.de)
Die Berufsbezeichnung Facharzt wurde in Deutschland verliehen.
Copyright 2020 Ch. Hauschild
|